Technogel® erweiterte Garantie

Matratzen


Der Technogel® -Matratzenbezug wird mit einer Standardgarantie von 2 Jahren geliefert.

Der Technogel®Matratzenkern verfügt über eine erweiterte Garantie gegen versteckte Mängel.

Die Garantiezeiträume betragen 15 bis 20 Jahre. Diese erweiterte Garantie beginnt mit der Lieferung und deckt versteckte Herstellungsfehler und Materialmängel ab.

In den ersten 10 Jahren (5 Jahre für Estasi und Levante) deckt die Garantie alle Reparatur-, Ersatz- und Transportkosten ab. Sollte eine Reparatur oder ein Ersatz jedoch unmöglich oder unverhältnismäßig teuer sein, kann eine alternative Entschädigung angeboten werden, beispielsweise ein gleichwertiges Produkt oder ein Gutschein.

Nach Ablauf der vollen Garantiezeit werden normaler Verschleiß und Wertverlust berücksichtigt.

Degressive Garantie für den Matratzenkern – Wertminderung

Velora, Brezza, Sogno & Sogno d’Oro MatratzeEstasi & Levante Matratze
Piacere & Soffio Matratze
Erste 5 Jahre100% des Wertes100% des Wertes
Von 6 bis 10 Jahre100% des Wertes60% des Wertes
Von 11 Jahren80% des Wertes40% des Wertes
Von 12 Jahren60% des Wertes
Von 13 Jahren45% des Wertes
Von 14 Jahren30% des Wertes
Von 15 Jahren15% des Wertes
Von 16 bis 20 Jahre/20% des Wertes
Vollständige Garantie15 Jahre20 Jahre

Kissen


Für den Technogel®Kissenbezug gilt eine Standardgarantiezeit von 2 Jahren .

Der Kern der Technogel®– Kissen ist durch eine 3-jährige Garantie gegen versteckte Mängel abgedeckt.


Die Garantie erlischt, wenn die Matratze oder das Kissen unsachgemäß behandelt oder verwendet wird oder in einem unzureichend belüfteten oder feuchten Raum verwendet wird, was zur Schimmelbildung führt.

Bei Verwendung der Matratze auf einem Lattenrost darf der Abstand zwischen den Latten maximal 2,5 cm betragen und der Lattenrost muss in einwandfreiem Zustand sein. Ein Federkern darf keine altersbedingten Materialermüdungserscheinungen aufweisen. Ein Boxspringbett darf keine Durchbiegungen zeigen. Abnutzung oder Verfärbungen von Polsterbezügen und Nähten sowie Urin-, Blutflecken oder andere sichtbare Verschmutzungen sind ebenfalls nicht von der Garantie abgedeckt.  

Ein Höhenverlust von 15 % oder ein Festigkeitsverlust von 20 % des Matratzenkerns liegt im Rahmen der Toleranzen normaler Abnutzung.

Durch den Gebrauch können die Steppmaterialien des Matratzenbezugs dauerhaft auf bis zu 65 % ihrer ursprünglichen Dicke komprimiert werden. Diese normalen Veränderungen sind selbstverständlich nicht von der Garantie abgedeckt.

Für nachträglich festgestellte sichtbare Mängel Ihrer Matratze oder Ihres Kissens kann keine Garantie übernommen werden.

Wenn Ihre Matratze oder Ihr Kissen ersetzt oder repariert werden muss, verlängert sich die Garantiezeit nicht.

Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf diese Garantie haben, wenden Sie sich bitte an das Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben. Vergessen Sie nicht Ihren Kaufbeleg und eventuelle Fotos als Beweismittel!

Für sichtbare Mängel, die bereits bei Erhalt der Matratze oder des Kissens vorhanden waren, kann keine Gewährleistung übernommen werden.

Wenn Ihre Matratze oder Ihr Kissen ersetzt oder repariert werden muss, verlängert sich die Garantiezeit nicht.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Garantieanspruch zusteht, wenden Sie sich bitte an Ihre Verkaufsstelle. Vergessen Sie nicht Ihren Kaufbeleg und etwaige Fotobeweise.