Die Garantie erlischt, wenn die Matratze oder das Kissen unsachgemäß behandelt oder verwendet wird oder in einem unzureichend belüfteten oder feuchten Raum verwendet wird, was zur Schimmelbildung führt.
Bei Verwendung der Matratze auf einem Lattenrost darf der Abstand zwischen den Latten maximal 2,5 cm betragen und der Lattenrost muss in einwandfreiem Zustand sein. Ein Federkern darf keine altersbedingten Materialermüdungserscheinungen aufweisen. Ein Boxspringbett darf keine Durchbiegungen zeigen. Abnutzung oder Verfärbungen von Polsterbezügen und Nähten sowie Urin-, Blutflecken oder andere sichtbare Verschmutzungen sind ebenfalls nicht von der Garantie abgedeckt.
Ein Höhenverlust von 15 % oder ein Festigkeitsverlust von 20 % des Matratzenkerns liegt im Rahmen der Toleranzen normaler Abnutzung.
Durch den Gebrauch können die Steppmaterialien des Matratzenbezugs dauerhaft auf bis zu 65 % ihrer ursprünglichen Dicke komprimiert werden. Diese normalen Veränderungen sind selbstverständlich nicht von der Garantie abgedeckt.
Für nachträglich festgestellte sichtbare Mängel Ihrer Matratze oder Ihres Kissens kann keine Garantie übernommen werden.
Wenn Ihre Matratze oder Ihr Kissen ersetzt oder repariert werden muss, verlängert sich die Garantiezeit nicht.
Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf diese Garantie haben, wenden Sie sich bitte an das Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben. Vergessen Sie nicht Ihren Kaufbeleg und eventuelle Fotos als Beweismittel!
Für sichtbare Mängel, die bereits bei Erhalt der Matratze oder des Kissens vorhanden waren, kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Wenn Ihre Matratze oder Ihr Kissen ersetzt oder repariert werden muss, verlängert sich die Garantiezeit nicht.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Garantieanspruch zusteht, wenden Sie sich bitte an Ihre Verkaufsstelle. Vergessen Sie nicht Ihren Kaufbeleg und etwaige Fotobeweise.